Grillverbot im Regionalverband Saarbrücken
Aktuell ist im Regionalverband Saarbrücken kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann das Landratsamt kurzfristig sperren.
Landkreis329.708 EinwohnerAGS 10041Zuständig: Landratsamt
Für Regionalverband Saarbrücken liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Saarland die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 329.708 Einwohnern steht Regionalverband Saarbrücken damit auf Platz 1 von 6 in Saarland. Direkt benachbart sind Landkreis Merzig-Wadern, Landkreis Neunkirchen, Landkreis Saarlouis und Saarpfalz-Kreis.
Was gilt aktuell im Regionalverband Saarbrücken
Nach unserer Recherche liegt für Regionalverband Saarbrücken keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.
Waldbrandgefahr heute
Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Saarbrücken-Burbach heute Waldbrandgefahrenstufe 3 von 5 (mittlere Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei mittlerer Gefahr ist erhöhte Vorsicht geboten; offenes Feuer und Rauchen im Wald bleiben untersagt. Was die fünf Stufen bedeuten →
So regelt Saarland die Waldbrandgefahr
SaarForst informiert über die Waldbrandgefahr auf Grundlage des fünfstufigen Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes; ein eigenes tagesaktuelles Landesportal mit Stufen führt das Saarland nicht. Eine Besonderheit: Das saarländische Waldgesetz enthält, anders als die Waldgesetze fast aller anderen Länder, kein ausdrückliches Rauch- oder Feuerverbot für den Wald. SaarForst appelliert dringend, auf offenes Feuer und Rauchen im Wald zu verzichten; wer einen Brand verursacht, haftet für die Folgen und riskiert ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung. Betretungs- und Grillverbote ordnen Forst- und Ordnungsbehörden im Einzelfall an.
Weitere Regeln im Überblick
Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →
Mit 329.708 Einwohnern steht Regionalverband Saarbrücken damit auf Platz 1 von 6 in Saarland. Direkt benachbart sind Landkreis Merzig-Wadern, Landkreis Neunkirchen, Landkreis Saarlouis und Saarpfalz-Kreis. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Waldbrandgefahrenindex des DWD →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Regionalverband Saarbrücken im eigenen Garten grillen?
Ja. Für Regionalverband Saarbrücken ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.
Ist der Gasgrill im Regionalverband Saarbrücken erlaubt?
Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.
Wer erlässt das Grillverbot im Regionalverband Saarbrücken?
Zuständig ist das Landratsamt als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Saarland und gilt nur für dieses Gebiet.
Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe im Regionalverband Saarbrücken?
Das Land veröffentlicht die Stufen täglich: Waldbrandgefahrenindex des DWD. Verbindlich für Verbote ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Darf ich im Regionalverband Saarbrücken eine Feuerschale betreiben?
Auf dem eigenen Grundstück in der Regel ja, mit ausreichendem Abstand zum Wald und ohne Funkenflug zum Nachbarn. Bei hoher Waldbrandgefahr raten die Behörden davon ab.
Gilt das Verbot im Regionalverband Saarbrücken auch für Einweggrills?
Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.
Nachbarkreise in Saarland
Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.