Grillverbot im Landkreis Börde

Kein Grillverbot aktuell

Eigener GartenErlaubt
Gasgrill
GültigKein Verbot
Waldbrandstufe3 von 5

Waldbrandstufe: Station Ummendorf · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Aktuell ist im Landkreis Börde kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann das Landratsamt kurzfristig sperren.

Landkreis171.734 EinwohnerAGS 15083Zuständig: Landratsamt

Trockenheit betrifft auch das Wasser: Im Landkreis Börde gilt zusätzlich eine teilweise Einschränkung der Wasserentnahme bis 30. September 2026

Für Landkreis Börde liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Sachsen-Anhalt die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 171.734 Einwohnern steht Landkreis Börde damit auf Platz 7 von 14 in Sachsen-Anhalt. Direkt benachbart sind Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Landkreis Altmarkkreis Salzwedel und Landkreis Harz.

Was gilt aktuell im Landkreis Börde

Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Börde keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.

Waldbrandgefahr heute

Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Ummendorf heute Waldbrandgefahrenstufe 3 von 5 (mittlere Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei mittlerer Gefahr ist erhöhte Vorsicht geboten; offenes Feuer und Rauchen im Wald bleiben untersagt. Was die fünf Stufen bedeuten →

So regelt Sachsen-Anhalt die Waldbrandgefahr

Das Landeszentrum Wald ist für den vorbeugenden Waldbrandschutz zuständig; die Kreiswaldbrandschutzbeauftragten setzen und veröffentlichen die Waldbrandgefahrenstufe für ihre Prognoseregion auf Basis der DWD-Daten, in der Regel vom 1. März bis 30. September. Rechtsgrundlagen sind Paragraf 29 Landeswaldgesetz und die Waldbrandschutzverordnung. Sachsen-Anhalt knüpft die Verbote nicht an ein Datum, sondern an die Gefahrenstufe: Ab Stufe 2 ist das Rauchen im Wald und in weniger als 15 Metern Entfernung verboten, offenes Feuer außerhalb öffentlicher Grillplätze im Wald und in weniger als 30 Metern ebenso. Ab Stufe 5 darf der Wald außerhalb von Wegen nicht mehr betreten werden.

Aktuelle Stufen: Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt, Waldbrandschutz

Weitere Regeln im Überblick

Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →

Mit 171.734 Einwohnern steht Landkreis Börde damit auf Platz 7 von 14 in Sachsen-Anhalt. Direkt benachbart sind Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Landkreis Altmarkkreis Salzwedel und Landkreis Harz. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt, Waldbrandschutz

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Börde im eigenen Garten grillen?

Ja. Für Landkreis Börde ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.

Ist der Gasgrill im Landkreis Börde erlaubt?

Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.

Darf ich im Landkreis Börde eine Feuerschale betreiben?

Auf dem eigenen Grundstück in der Regel ja, mit ausreichendem Abstand zum Wald und ohne Funkenflug zum Nachbarn. Bei hoher Waldbrandgefahr raten die Behörden davon ab.

Gilt das Verbot im Landkreis Börde auch für Einweggrills?

Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Börde?

Derzeit gilt kein Grillverbot, also droht dafür kein Bußgeld. Wer im Wald raucht oder Feuer macht, begeht aber auch heute schon eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waldgesetz von Sachsen-Anhalt.

Bis wann gilt das Grillverbot im Landkreis Börde?

Es gilt derzeit kein Verbot. Sperrungen werden kurzfristig erlassen, oft von einem Tag auf den anderen, und gelten dann meist bis auf Widerruf.

Nachbarkreise in Sachsen-Anhalt

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.