Grillverbot im Burgenlandkreis
Aktuell ist im Burgenlandkreis kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann das Landratsamt kurzfristig sperren.
Landkreis180.190 EinwohnerAGS 15084Zuständig: Landratsamt
Für Burgenlandkreis liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Sachsen-Anhalt die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 180.190 Einwohnern steht Burgenlandkreis damit auf Platz 6 von 14 in Sachsen-Anhalt. Direkt benachbart sind Landkreis Börde, Landkreis Harz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld und Landkreis Jerichower Land.
Was gilt aktuell im Burgenlandkreis
Nach unserer Recherche liegt für Burgenlandkreis keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.
Waldbrandgefahr heute
Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Osterfeld heute Waldbrandgefahrenstufe 1 von 5 (sehr geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei sehr geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer wie immer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →
So regelt Sachsen-Anhalt die Waldbrandgefahr
Das Landeszentrum Wald ist für den vorbeugenden Waldbrandschutz zuständig; die Kreiswaldbrandschutzbeauftragten setzen und veröffentlichen die Waldbrandgefahrenstufe für ihre Prognoseregion auf Basis der DWD-Daten, in der Regel vom 1. März bis 30. September. Rechtsgrundlagen sind Paragraf 29 Landeswaldgesetz und die Waldbrandschutzverordnung. Sachsen-Anhalt knüpft die Verbote nicht an ein Datum, sondern an die Gefahrenstufe: Ab Stufe 2 ist das Rauchen im Wald und in weniger als 15 Metern Entfernung verboten, offenes Feuer außerhalb öffentlicher Grillplätze im Wald und in weniger als 30 Metern ebenso. Ab Stufe 5 darf der Wald außerhalb von Wegen nicht mehr betreten werden.
Weitere Regeln im Überblick
Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →
Mit 180.190 Einwohnern steht Burgenlandkreis damit auf Platz 6 von 14 in Sachsen-Anhalt. Direkt benachbart sind Landkreis Börde, Landkreis Harz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld und Landkreis Jerichower Land. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt, Waldbrandschutz →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Burgenlandkreis im eigenen Garten grillen?
Ja. Für Burgenlandkreis ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.
Ist der Gasgrill im Burgenlandkreis erlaubt?
Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.
Gilt das Verbot im Burgenlandkreis auch für Einweggrills?
Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.
Was kostet ein Verstoß im Burgenlandkreis?
Derzeit gilt kein Grillverbot, also droht dafür kein Bußgeld. Wer im Wald raucht oder Feuer macht, begeht aber auch heute schon eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waldgesetz von Sachsen-Anhalt.
Bis wann gilt das Grillverbot im Burgenlandkreis?
Es gilt derzeit kein Verbot. Sperrungen werden kurzfristig erlassen, oft von einem Tag auf den anderen, und gelten dann meist bis auf Widerruf.
Darf ich im Burgenlandkreis im Wald rauchen?
Im Wald ist vom Rauchen dringend abzuraten, und die meisten Landeswaldgesetze verbieten es im Sommerhalbjahr ausdrücklich. Prüfen Sie die Regelung im Waldgesetz von Sachsen-Anhalt.
Nachbarkreise in Sachsen-Anhalt
Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.