Wasserentnahme im Kanton Bern: Die Karte entscheidet
Teilsperrungen
Kein pauschales Kantonsverbot. Das AWA sperrt einzelne Bäche und Flüsse laufend für Entnahmen, um die vorgeschriebenen Restwassermengen einzuhalten. Welches Gewässer betroffen ist, steht auf einer laufend aktualisierten kantonalen Karte.
Amt für Wasser und Abfall (AWA), Bau- und Verkehrsdirektion · laufend angepasst · geprüft am 15.08.2026
Bern arbeitet anders als Thurgau und St. Gallen: Statt eines pauschalen Verbots sperrt das Amt für Wasser und Abfall einzelne Gewässerabschnitte, sobald die vorgeschriebene Restwassermenge unterschritten zu werden droht. Der Status ändert sich damit laufend — und genau deshalb bilden wir ihn hier nicht nach.
Die kantonale Karte unterscheidet vier Typen. Typ 1: Entnahme ohne Einschränkung möglich. Typ 2: möglich, sofern die Abflussmenge über der Dotierwassermenge beziehungsweise der Seepegel über der Entnahmegrenze liegt. Typ 3: möglich, sofern die Abflussmenge über der Dotierwassermenge liegt, wobei Dotierwassermarken fehlen und das AWA fallweise entscheidet. Typ 4: temporäre Sperrung eines Gewässerabschnitts.
An etlichen Gewässern unterhält der Kanton ein Pegelsystem, an dem Wasserbezüger ablesen können, ob eine Entnahme zulässig ist. Wer im Kanton Bern Wasser entnimmt, sollte deshalb die kantonale Karte und den Pegel prüfen — eine Momentaufnahme auf einer fremden Website ist dafür kein Ersatz.
Ausgenommen
Diese Liste ist wichtiger als der Status: Wer an einem der folgenden Gewässer Wasser entnimmt, ist von der Regelung nicht betroffen.
- Gewässer vom Typ 1: Entnahme ohne Einschränkung möglich
Grundwasser und Quellen
Die Karte und das Pegelsystem betreffen die Oberflächengewässer. Für Grundwasser gelten die ordentlichen Bewilligungen.
Was ein Verstoss kostet
Die kantonale Information nennt keine Busse.
Was diese Seite nicht abdeckt
Wir bilden den Mechanismus ab, nicht den tagesaktuellen Status je Gewässer. Verbindlich ist die kantonale Karte des AWA. Appelle einzelner Gemeinden sind keine Verbote und stehen hier nicht als solche.
Häufige Fragen zum Wasserentnahmeverbot im Kanton Bern
Gilt im Kanton Bern ein Wasserentnahmeverbot?
Teilweise. Kein pauschales Kantonsverbot. Das AWA sperrt einzelne Bäche und Flüsse laufend für Entnahmen, um die vorgeschriebenen Restwassermengen einzuhalten. Welches Gewässer betroffen ist, steht auf einer laufend aktualisierten kantonalen Karte.
Wer hat die Regelung im Kanton Bern erlassen?
Zuständig ist Amt für Wasser und Abfall (AWA), Bau- und Verkehrsdirektion.
Welche Gewässer sind im Kanton Bern ausgenommen?
Gewässer vom Typ 1: Entnahme ohne Einschränkung möglich. Wer dort Wasser entnimmt, ist von der Regelung nicht betroffen.
Was kostet ein Verstoss im Kanton Bern?
Die kantonale Information nennt keine Busse.
Was deckt diese Seite nicht ab?
Wir bilden den Mechanismus ab, nicht den tagesaktuellen Status je Gewässer. Verbindlich ist die kantonale Karte des AWA. Appelle einzelner Gemeinden sind keine Verbote und stehen hier nicht als solche.
Weitere geprüfte Kantone
- Thurgau — Kantonales Verbot
- St. Gallen — Kantonales Verbot
- Aargau — Teilsperrungen
- Zürich — Kein kantonales Verbot
- Basel-Landschaft — Kantonales Verbot
- Solothurn — Teilsperrungen
Zur Übersicht der fünf geprüften Kantone. Für Deutschland führen wir eine vollständige Erhebung: Bewässerungsverbote in Deutschland.

Annika Reuter betreut bei Rasensaison alles, was mit Wasserrecht zu tun hat. Sie verfolgt, welche Landkreise und kreisfreien Städte die Wasserentnahme einschränken, und übersetzt die Allgemeinverfügungen in Sätze, die auch ohne juristische Vorbildung tragen.