Wasserentnahmeverbot St. Gallen: Elf Gewässer sind ausgenommen
Kantonales Verbot
Der Gemeingebrauch an öffentlichen Oberflächengewässern ist eingeschränkt: Wasserentnahmen auf dem gesamten Kantonsgebiet sind ohne Bewilligung untersagt. Erfasst ist auch das Schöpfen von Hand, nicht nur das Pumpen.
Kanton St. Gallen, Allgemeinverfügung (Vollzug durch die Gemeinden) · seit 23. Juni 2026 · bis auf Widerruf · geprüft am 15.08.2026
St. Gallen zeigt, warum eine Schweizer Verbotsseite ohne die Ausnahmeliste wertlos wäre: Elf Gewässer sind ausgenommen, darunter die drei grossen Seen und eine ganze Reihe von Kanälen und Rheinabschnitten. Wer am Linthkanal oder am Werdenberger Binnenkanal wohnt, ist von dem Verbot schlicht nicht betroffen — und das steht in keiner Schlagzeile.
Untersagt ist die Entnahme ohne Bewilligung auf dem gesamten Kantonsgebiet, und zwar ausdrücklich auch das Schöpfen von Hand. Damit geht St. Gallen weiter als viele deutsche Kreisverfügungen, die den Eimer regelmässig freistellen.
Der Fachstab Trockenheit stufte die Gefahr auf Stufe 3 von 4 ein, also erheblich. Der Kanton vergleicht die Lage ausdrücklich mit den Rekordsommern 2003 und 2018: Nach zwei schneearmen Wintern fielen im Frühjahr 2026 nur 50 bis 75 Prozent der durchschnittlichen Niederschlagssumme.
Ausgenommen vom Verbot
Diese Liste ist wichtiger als der Status: Wer an einem der folgenden Gewässer Wasser entnimmt, ist von der Regelung nicht betroffen.
- Bodensee
- Walensee
- Zürichsee
- Alpenrhein
- Vilterser-Wangser-Kanal ab Sargans
- Rheintaler Binnenkanal
- Werdenberger Binnenkanal
- Alter Rhein bei Diepoldsau
- Alter Rhein ab St. Margrethen
- Linth
- Linthkanal
Grundwasser und Quellen
Die Verfügung betrifft den Gemeingebrauch an öffentlichen Oberflächengewässern. Zu Grundwasser und Quellen trifft die Mitteilung des Kantons keine Aussage; wir behaupten deshalb keine.
Was ein Verstoss kostet
Die Mitteilung des Kantons nennt keine Busse. Den Vollzug führen die Gemeinden.
Was diese Seite nicht abdeckt
Wir bilden die kantonale Allgemeinverfügung ab. Den Vollzug und allfällige zusätzliche Einschränkungen regeln die Gemeinden; deren Publikationsorgan ist massgebend.
Häufige Fragen zum Wasserentnahmeverbot im Kanton St. Gallen
Gilt im Kanton St. Gallen ein Wasserentnahmeverbot?
Ja, kantonsweit. Der Gemeingebrauch an öffentlichen Oberflächengewässern ist eingeschränkt: Wasserentnahmen auf dem gesamten Kantonsgebiet sind ohne Bewilligung untersagt. Erfasst ist auch das Schöpfen von Hand, nicht nur das Pumpen.
Wer hat die Regelung im Kanton St. Gallen erlassen?
Zuständig ist Kanton St. Gallen, Allgemeinverfügung (Vollzug durch die Gemeinden). Die Regelung gilt seit dem 23. Juni 2026, bis auf Widerruf.
Welche Gewässer sind im Kanton St. Gallen ausgenommen?
Bodensee, Walensee, Zürichsee, Alpenrhein, Vilterser-Wangser-Kanal ab Sargans, Rheintaler Binnenkanal, Werdenberger Binnenkanal, Alter Rhein bei Diepoldsau, Alter Rhein ab St. Margrethen, Linth, Linthkanal. Wer dort Wasser entnimmt, ist von der Regelung nicht betroffen.
Was kostet ein Verstoss im Kanton St. Gallen?
Die Mitteilung des Kantons nennt keine Busse. Den Vollzug führen die Gemeinden.
Was deckt diese Seite nicht ab?
Wir bilden die kantonale Allgemeinverfügung ab. Den Vollzug und allfällige zusätzliche Einschränkungen regeln die Gemeinden; deren Publikationsorgan ist massgebend.
Weitere geprüfte Kantone
- Thurgau — Kantonales Verbot
- Bern — Teilsperrungen
- Aargau — Teilsperrungen
- Zürich — Kein kantonales Verbot
- Basel-Landschaft — Kantonales Verbot
- Solothurn — Teilsperrungen
Zur Übersicht der fünf geprüften Kantone. Für Deutschland führen wir eine vollständige Erhebung: Bewässerungsverbote in Deutschland.

Annika Reuter betreut bei Rasensaison alles, was mit Wasserrecht zu tun hat. Sie verfolgt, welche Landkreise und kreisfreien Städte die Wasserentnahme einschränken, und übersetzt die Allgemeinverfügungen in Sätze, die auch ohne juristische Vorbildung tragen.