Grillverbot im Landkreis Cochem-Zell

Kein Grillverbot aktuell

Eigener GartenErlaubt
Gasgrill
GültigKein Verbot
Waldbrandstufe1 von 5

Waldbrandstufe: Station Büchel-Alflen · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Aktuell ist im Landkreis Cochem-Zell kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort ganzjährig gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann das Landratsamt kurzfristig sperren.

Landkreis61.587 EinwohnerAGS 07135Zuständig: Landratsamt

Für Landkreis Cochem-Zell liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Rheinland-Pfalz die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 61.587 Einwohnern steht Landkreis Cochem-Zell damit auf Platz 29 von 36 in Rheinland-Pfalz. Direkt benachbart sind Landkreis Birkenfeld, Landkreis Bad Kreuznach, Landkreis Mayen-Koblenz und Landkreis Altenkirchen (Westerwald).

Was gilt aktuell im Landkreis Cochem-Zell

Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Cochem-Zell keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.

Waldbrandgefahr heute

Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Büchel-Alflen heute Waldbrandgefahrenstufe 1 von 5 (sehr geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei sehr geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer wie immer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →

So regelt Rheinland-Pfalz die Waldbrandgefahr

Landesforsten Rheinland-Pfalz veröffentlicht auf seiner Waldbrandseite die Karten des Deutschen Wetterdienstes, sowohl den Waldbrandgefahrenindex als auch den Graslandfeuerindex, jeweils mit Vorhersage für die kommenden Tage. Nach Paragraf 24 des Landeswaldgesetzes ist das Rauchen im Wald ganzjährig verboten; Feuer darf im Wald und in weniger als 100 Metern Entfernung nur mit Genehmigung des Forstamts angezündet oder unterhalten werden. Rheinland-Pfalz gehört damit zu den Ländern ohne saisonale Befristung des Rauchverbots. Betretungs- und Grillverbote sowie Ausnahmegenehmigungen erteilen die Forstämter.

Aktuelle Stufen: Landesforsten Rheinland-Pfalz, Waldbrandgefahr

Weitere Regeln im Überblick

Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Rheinland-Pfalz zusätzlich ganzjährig gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →

Mit 61.587 Einwohnern steht Landkreis Cochem-Zell damit auf Platz 29 von 36 in Rheinland-Pfalz. Direkt benachbart sind Landkreis Birkenfeld, Landkreis Bad Kreuznach, Landkreis Mayen-Koblenz und Landkreis Altenkirchen (Westerwald). Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Aktive Grillverbote in der Nähe

In Rheinland-Pfalz ist derzeit kein Kreis betroffen. Am nächsten liegen diese Verbote in angrenzenden Bundesländern.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Landesforsten Rheinland-Pfalz, Waldbrandgefahr

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Cochem-Zell im eigenen Garten grillen?

Ja. Für Landkreis Cochem-Zell ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.

Ist der Gasgrill im Landkreis Cochem-Zell erlaubt?

Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.

Darf ich im Landkreis Cochem-Zell im Wald rauchen?

Nein. In Rheinland-Pfalz ist das Rauchen im Wald ganzjährig gesetzlich verboten. Das gilt unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe und auch auf Waldwegen und Waldparkplätzen.

Wer erlässt das Grillverbot im Landkreis Cochem-Zell?

Zuständig ist das Landratsamt als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Rheinland-Pfalz und gilt nur für dieses Gebiet.

Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe im Landkreis Cochem-Zell?

Das Land veröffentlicht die Stufen täglich: Landesforsten Rheinland-Pfalz, Waldbrandgefahr. Verbindlich für Verbote ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Darf ich im Landkreis Cochem-Zell eine Feuerschale betreiben?

Auf dem eigenen Grundstück in der Regel ja, mit ausreichendem Abstand zum Wald und ohne Funkenflug zum Nachbarn. Bei hoher Waldbrandgefahr raten die Behörden davon ab.

Nachbarkreise in Rheinland-Pfalz

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.