Grillverbot im Landkreis Neuwied

Kein Grillverbot aktuell

Eigener GartenErlaubt
Gasgrill
GültigKein Verbot
WaldbrandstufeNicht verfügbar

Waldbrandstufe derzeit nicht verfügbar · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Aktuell ist im Landkreis Neuwied kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort ganzjährig gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann das Landratsamt kurzfristig sperren.

Landkreis181.941 EinwohnerAGS 07138Zuständig: Landratsamt

Für Landkreis Neuwied liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Rheinland-Pfalz die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 181.941 Einwohnern steht Landkreis Neuwied damit auf Platz 5 von 36 in Rheinland-Pfalz. Direkt benachbart sind Landkreis Mayen-Koblenz, Rhein-Hunsrück-Kreis, Landkreis Cochem-Zell und Rhein-Lahn-Kreis.

Was gilt aktuell im Landkreis Neuwied

Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Neuwied keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.

So regelt Rheinland-Pfalz die Waldbrandgefahr

Landesforsten Rheinland-Pfalz veröffentlicht auf seiner Waldbrandseite die Karten des Deutschen Wetterdienstes, sowohl den Waldbrandgefahrenindex als auch den Graslandfeuerindex, jeweils mit Vorhersage für die kommenden Tage. Nach Paragraf 24 des Landeswaldgesetzes ist das Rauchen im Wald ganzjährig verboten; Feuer darf im Wald und in weniger als 100 Metern Entfernung nur mit Genehmigung des Forstamts angezündet oder unterhalten werden. Rheinland-Pfalz gehört damit zu den Ländern ohne saisonale Befristung des Rauchverbots. Betretungs- und Grillverbote sowie Ausnahmegenehmigungen erteilen die Forstämter.

Aktuelle Stufen: Landesforsten Rheinland-Pfalz, Waldbrandgefahr

Weitere Regeln im Überblick

Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Rheinland-Pfalz zusätzlich ganzjährig gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →

Mit 181.941 Einwohnern steht Landkreis Neuwied damit auf Platz 5 von 36 in Rheinland-Pfalz. Direkt benachbart sind Landkreis Mayen-Koblenz, Rhein-Hunsrück-Kreis, Landkreis Cochem-Zell und Rhein-Lahn-Kreis. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Aktive Grillverbote in der Nähe

In Rheinland-Pfalz ist derzeit kein Kreis betroffen. Am nächsten liegen diese Verbote in angrenzenden Bundesländern.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Landesforsten Rheinland-Pfalz, Waldbrandgefahr

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Neuwied im eigenen Garten grillen?

Ja. Für Landkreis Neuwied ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.

Ist der Gasgrill im Landkreis Neuwied erlaubt?

Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.

Darf ich im Landkreis Neuwied eine Feuerschale betreiben?

Auf dem eigenen Grundstück in der Regel ja, mit ausreichendem Abstand zum Wald und ohne Funkenflug zum Nachbarn. Bei hoher Waldbrandgefahr raten die Behörden davon ab.

Gilt das Verbot im Landkreis Neuwied auch für Einweggrills?

Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Neuwied?

Derzeit gilt kein Grillverbot, also droht dafür kein Bußgeld. Wer im Wald raucht oder Feuer macht, begeht aber auch heute schon eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waldgesetz von Rheinland-Pfalz.

Bis wann gilt das Grillverbot im Landkreis Neuwied?

Es gilt derzeit kein Verbot. Sperrungen werden kurzfristig erlassen, oft von einem Tag auf den anderen, und gelten dann meist bis auf Widerruf.

Nachbarkreise in Rheinland-Pfalz

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.