Grillverbot in Neustadt an der Weinstraße
Aktuell ist in Neustadt an der Weinstraße kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort ganzjährig gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann die Stadtverwaltung kurzfristig sperren.
Kreisfreie Stadt53.148 EinwohnerAGS 07316Zuständig: Stadtverwaltung
Für Neustadt an der Weinstraße liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Rheinland-Pfalz die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 53.148 Einwohnern steht Neustadt an der Weinstraße damit auf Platz 31 von 36 in Rheinland-Pfalz. Direkt benachbart sind Mainz, Pirmasens, Ludwigshafen am Rhein und Speyer.
Was gilt aktuell in Neustadt an der Weinstraße
Nach unserer Recherche liegt für Neustadt an der Weinstraße keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.
Waldbrandgefahr heute
Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Weinbiet heute Waldbrandgefahrenstufe 3 von 5 (mittlere Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei mittlerer Gefahr ist erhöhte Vorsicht geboten; offenes Feuer und Rauchen im Wald bleiben untersagt. Was die fünf Stufen bedeuten →
So regelt Rheinland-Pfalz die Waldbrandgefahr
Landesforsten Rheinland-Pfalz veröffentlicht auf seiner Waldbrandseite die Karten des Deutschen Wetterdienstes, sowohl den Waldbrandgefahrenindex als auch den Graslandfeuerindex, jeweils mit Vorhersage für die kommenden Tage. Nach Paragraf 24 des Landeswaldgesetzes ist das Rauchen im Wald ganzjährig verboten; Feuer darf im Wald und in weniger als 100 Metern Entfernung nur mit Genehmigung des Forstamts angezündet oder unterhalten werden. Rheinland-Pfalz gehört damit zu den Ländern ohne saisonale Befristung des Rauchverbots. Betretungs- und Grillverbote sowie Ausnahmegenehmigungen erteilen die Forstämter.
Weitere Regeln im Überblick
Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Rheinland-Pfalz zusätzlich ganzjährig gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: die Stadtverwaltung erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →
Mit 53.148 Einwohnern steht Neustadt an der Weinstraße damit auf Platz 31 von 36 in Rheinland-Pfalz. Direkt benachbart sind Mainz, Pirmasens, Ludwigshafen am Rhein und Speyer. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Aktive Grillverbote in der Nähe
In Rheinland-Pfalz ist derzeit kein Kreis betroffen. Am nächsten liegen diese Verbote in angrenzenden Bundesländern.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Landesforsten Rheinland-Pfalz, Waldbrandgefahr →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung. Waldbrände melden Sie über die 112.
Was Anwohner fragen
Darf ich in Neustadt an der Weinstraße im eigenen Garten grillen?
Ja. Für Neustadt an der Weinstraße ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.
Ist der Gasgrill in Neustadt an der Weinstraße erlaubt?
Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.
Bis wann gilt das Grillverbot in Neustadt an der Weinstraße?
Es gilt derzeit kein Verbot. Sperrungen werden kurzfristig erlassen, oft von einem Tag auf den anderen, und gelten dann meist bis auf Widerruf.
Darf ich in Neustadt an der Weinstraße im Wald rauchen?
Nein. In Rheinland-Pfalz ist das Rauchen im Wald ganzjährig gesetzlich verboten. Das gilt unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe und auch auf Waldwegen und Waldparkplätzen.
Wer erlässt das Grillverbot in Neustadt an der Weinstraße?
Zuständig ist die Stadtverwaltung als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Rheinland-Pfalz und gilt nur für dieses Gebiet.
Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe in Neustadt an der Weinstraße?
Das Land veröffentlicht die Stufen täglich: Landesforsten Rheinland-Pfalz, Waldbrandgefahr. Verbindlich für Verbote ist aber immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.
Nachbarkreise in Rheinland-Pfalz
Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.