Grillverbot in Pirmasens

Kein Grillverbot aktuell

Eigener GartenErlaubt
Gasgrill
GültigKein Verbot
Waldbrandstufe3 von 5

Waldbrandstufe: Station Pirmasens · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Aktuell ist in Pirmasens kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort ganzjährig gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann die Stadtverwaltung kurzfristig sperren.

Kreisfreie Stadt40.403 EinwohnerAGS 07317Zuständig: Stadtverwaltung

Für Pirmasens liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Rheinland-Pfalz die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 40.403 Einwohnern steht Pirmasens damit auf Platz 35 von 36 in Rheinland-Pfalz. Direkt benachbart sind Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Mainz und Worms.

Was gilt aktuell in Pirmasens

Nach unserer Recherche liegt für Pirmasens keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.

Waldbrandgefahr heute

Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Pirmasens heute Waldbrandgefahrenstufe 3 von 5 (mittlere Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei mittlerer Gefahr ist erhöhte Vorsicht geboten; offenes Feuer und Rauchen im Wald bleiben untersagt. Was die fünf Stufen bedeuten →

So regelt Rheinland-Pfalz die Waldbrandgefahr

Landesforsten Rheinland-Pfalz veröffentlicht auf seiner Waldbrandseite die Karten des Deutschen Wetterdienstes, sowohl den Waldbrandgefahrenindex als auch den Graslandfeuerindex, jeweils mit Vorhersage für die kommenden Tage. Nach Paragraf 24 des Landeswaldgesetzes ist das Rauchen im Wald ganzjährig verboten; Feuer darf im Wald und in weniger als 100 Metern Entfernung nur mit Genehmigung des Forstamts angezündet oder unterhalten werden. Rheinland-Pfalz gehört damit zu den Ländern ohne saisonale Befristung des Rauchverbots. Betretungs- und Grillverbote sowie Ausnahmegenehmigungen erteilen die Forstämter.

Aktuelle Stufen: Landesforsten Rheinland-Pfalz, Waldbrandgefahr

Weitere Regeln im Überblick

Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Rheinland-Pfalz zusätzlich ganzjährig gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: die Stadtverwaltung erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →

Mit 40.403 Einwohnern steht Pirmasens damit auf Platz 35 von 36 in Rheinland-Pfalz. Direkt benachbart sind Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Mainz und Worms. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Aktive Grillverbote in der Nähe

In Rheinland-Pfalz ist derzeit kein Kreis betroffen. Am nächsten liegen diese Verbote in angrenzenden Bundesländern.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Landesforsten Rheinland-Pfalz, Waldbrandgefahr

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich in Pirmasens im eigenen Garten grillen?

Ja. Für Pirmasens ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.

Ist der Gasgrill in Pirmasens erlaubt?

Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.

Darf ich in Pirmasens im Wald rauchen?

Nein. In Rheinland-Pfalz ist das Rauchen im Wald ganzjährig gesetzlich verboten. Das gilt unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe und auch auf Waldwegen und Waldparkplätzen.

Wer erlässt das Grillverbot in Pirmasens?

Zuständig ist die Stadtverwaltung als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Rheinland-Pfalz und gilt nur für dieses Gebiet.

Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe in Pirmasens?

Das Land veröffentlicht die Stufen täglich: Landesforsten Rheinland-Pfalz, Waldbrandgefahr. Verbindlich für Verbote ist aber immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.

Darf ich in Pirmasens eine Feuerschale betreiben?

Auf dem eigenen Grundstück in der Regel ja, mit ausreichendem Abstand zum Wald und ohne Funkenflug zum Nachbarn. Bei hoher Waldbrandgefahr raten die Behörden davon ab.

Nachbarkreise in Rheinland-Pfalz

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.