Bewässerungsverbot im Landkreis Amberg-Sulzbach

Kein Verbot aktuell

StatusKein Verbot
RisikoErhöht
Letzte Prüfung15. August 2026
HistorieKeine

Aktuell gilt im Landkreis Amberg-Sulzbach kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Während im Landkreis Passau und in Würzburg bereits Verbote gelten, bleibt Landkreis Amberg-Sulzbach bisher ohne Einschränkungen. Verbote werden in Bayern kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihres Landratsamts.

Für Landkreis Amberg-Sulzbach liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Bayern gilt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 103.109 Einwohnern steht Landkreis Amberg-Sulzbach damit auf Platz 57 von 96 in Bayern. Direkt benachbart sind Landkreis Cham, Landkreis Neumarkt i.d.OPf., Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab und Landkreis Regensburg.

Was gilt aktuell im Landkreis Amberg-Sulzbach

Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Amberg-Sulzbach keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.

Rechtsgrundlage ist Artikel 18 des Bayerischen Wassergesetzes: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt ausdrücklich zum Gemeingebrauch. Die Kreisverwaltungsbehörde kann den Gemeingebrauch nach Artikel 18 Absatz 3 durch Rechtsverordnung, Allgemeinverfügung oder Anordnung im Einzelfall regeln, beschränken oder verbieten.

Die Lage in Bayern

Süddeutschland, vor allem Bayern, war im Frühjahr 2026 die relativ trockenste Region Deutschlands. Rund 80 Prozent der oberflächennahen Grundwassermessstellen und Quellen zeigen niedrige bis sehr niedrige Werte. Seit dem Lagebericht des Niedrigwasser-Informationsdienstes vom 19. Juni 2026 riefen mehrere Wasserversorger vorsorglich zum Wassersparen auf. Zum 1. Januar 2026 trat das novellierte Bayerische Wassergesetz mit dem Wassercent in Kraft. Ab 1. Juli 2026 werden 10 Cent je Kubikmeter Grundwasser erhoben, mit einem Freibetrag von 2.500 Kubikmetern im Jahr 2026.

Quelle: Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern (LfU)

Weitere Regeln im Überblick

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →

Mit 103.109 Einwohnern steht Landkreis Amberg-Sulzbach damit auf Platz 57 von 96 in Bayern. Direkt benachbart sind Landkreis Cham, Landkreis Neumarkt i.d.OPf., Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab und Landkreis Regensburg. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen im Landkreis Amberg-Sulzbach uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.

Die Region im Landkreis Amberg-Sulzbach zählt klimatisch zu den trockeneren, kontinental geprägten Lagen, Sommertrockenheit trifft den Rasen hier besonders früh. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.

Wer den Rasen jetzt kräftigt, hat im Ernstfall die besseren Karten. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.

Regionaler Pflegekalender: München → · Rasen richtig wässern · Rasen richtig düngen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Bayern und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern (NID)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Amberg-Sulzbach mit der Gießkanne gießen?

Ja. Für Landkreis Amberg-Sulzbach ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Landkreis Amberg-Sulzbach?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Wo sehe ich die Pegelstände im Landkreis Amberg-Sulzbach?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern (NID). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Darf ich im Landkreis Amberg-Sulzbach den Pool befüllen?

Ja, aus dem Trinkwassernetz ist das Befüllen erlaubt, sofern Ihr Versorger keine Einschränkung erlassen hat. Bei angespannter Lage bitten viele Versorger freiwillig um Verzicht.

Darf ich im Landkreis Amberg-Sulzbach aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Amberg-Sulzbach?

Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde das Landratsamt ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Bayern reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Amberg-Sulzbach erlaubt?

Ja. Solange im Landkreis Amberg-Sulzbach kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.

Nachbarkreise in Bayern

Landkreis103.109 EinwohnerAGS 09371Zuständig: Landratsamt

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.