Bewässerungsverbot im Landkreis Passau

Verbot aktiv: Bewässerungsverbot bis 15. September 2026

GießkanneUnklar
Gültig bis15. September 2026
BußgeldNicht beziffert
UmfangGrundwasser

Im Landkreis Passau gilt ein Bewässerungsverbot: Entnahme von Grundwasser (eigener Brunnen) untersagt für: Befüllung privater Pools und Badebecken, Bewässerung von Hausgärten, Hecken und Stauden, Rasenbewässerung und Sportplätze einschließlich Golfplätzen, Fahrzeugwäsche außerhalb gewerblicher Anlagen sowie das Befeuchten von Baustellen und öffentlichen Flächen. Zur Gießkanne trifft die Verfügung keine eindeutige Aussage. Das Verbot gilt bis zum 15. September 2026.

Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Passau verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 192.043 Einwohnern steht Landkreis Passau damit auf Platz 9 von 96 in Bayern. Direkt benachbart sind Landkreis Landshut, Landkreis Regen, Landkreis Kelheim und Landkreis Rottal-Inn.

Was gilt aktuell im Landkreis Passau

Was ist verbotenEntnahme von Grundwasser (eigener Brunnen) untersagt für: Befüllung privater Pools und Badebecken, Bewässerung von Hausgärten, Hecken und Stauden, Rasenbewässerung und Sportplätze einschließlich Golfplätzen, Fahrzeugwäsche außerhalb gewerblicher Anlagen sowie das Befeuchten von Baustellen und öffentlichen Flächen.
Gießkanne erlaubt?Unbekannt, bei Landratsamt prüfen. Die Verfügung äußert sich nicht ausdrücklich zu Handgefäßen. Sie untersagt die Grundwasserentnahme zweckbezogen — wer den Rasen wässert, ist erfasst, unabhängig vom verwendeten Gefäß. Leitungswasser ist von dieser Verfügung nicht betroffen.
AusnahmenAuf Antrag kann eine Ausnahme erteilt werden, sofern die Wasserentnahme wasserwirtschaftlich vertretbar ist und überwiegend dem Wohl der Allgemeinheit dient.
Gültig13. August 2026 bis 15. September 2026
BußgeldNicht beziffert
QuelleLandratsamt Passau (Allgemeinverfügung vom 13.08.2026, Amtsblatt des Landkreises Passau)
Stand13. August 2026

Hinweis: Ergänzt die Verfügung vom 06.08.2026 zu den Oberflächengewässern, ersetzt sie nicht, beide gelten nebeneinander, mit unterschiedlichen Fristen. Fachliche Feststellung der extremen Niedrigwassersituation durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf. Befristet bis 15.09.2026, Verlängerung möglich, wenn die Niedrigwassersituation andauert.

Wasserentnahmeverbot

Was ist verbotenEntnahme von Wasser aus sämtlichen stehenden und fließenden Oberflächengewässern im gesamten Landkreisgebiet untersagt. Erfasst sind sowohl die sonst erlaubnisfreien Entnahmen (Gemeingebrauch, Anliegergebrauch) als auch Entnahmen aufgrund bestehender wasserrechtlicher Genehmigungen.
Gießkanne erlaubt?Unbekannt, bei Landratsamt prüfen. Die Allgemeinverfügung äußert sich nicht ausdrücklich zu Handgefäßen. Da sie den erlaubnisfreien Gemein- und Anliegergebrauch insgesamt einschränkt, ist das Schöpfen mit Eimer oder Gießkanne aus Bächen und Seen im Zweifel ebenfalls erfasst. Fragen Sie im Zweifel beim Landratsamt nach.
AusnahmenAusgenommen sind das Tränken von Vieh sowie Entnahmen, bei denen das entnommene Wasser vollständig wieder in das Gewässer zurückgeleitet wird. Bestehende wasserrechtliche Genehmigungen sind ausdrücklich NICHT ausgenommen.
Gültig6. August 2026 bis 31. August 2026
BußgeldNicht beziffert
QuelleLandratsamt Passau (Allgemeinverfügung vom 06.08.2026, Amtsblatt des Landkreises Passau)
Stand13. August 2026

Hinweis: Erlassen in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf. Begründung: seit mehreren Tagen kontinuierlich neue Niedrigwasserstände an zahlreichen Gewässern; erhebliche Belastung der Gewässerökosysteme durch hohe Wassertemperaturen, geringe Sauerstoffsättigung, Verlust von Lebensräumen durch trockenfallende Gewässerabschnitte und erhöhte Schadstoffkonzentrationen infolge fehlender Verdünnung. Die Verfügung gilt „zunächst" bis 31.08.2026; das Wasserwirtschaftsamt beobachtet die Lage fortlaufend, die Verfügung wird entsprechend aufgehoben oder verlängert.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Solange die Sperre gilt, wird Ihr Rasen je nach Witterung braun werden und in die Ruhephase gehen. Das ist eine Schutzreaktion: Die Gräser ziehen sich in die Wurzel zurück und treiben nach dem nächsten Regen wieder aus. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landratsamt Passau (Allgemeinverfügung vom 13.08.2026, Amtsblatt des Landkreises Passau), die bis 15. September 2026 gilt.

Ob die Gießkanne erlaubt bleibt, hängt vom Wortlaut der Verfügung ab; im Zweifel gilt der etablierte Rasen als verzichtbar, junge Saat dagegen als schützenswert. Drei Dinge helfen ohne einen Tropfen extra: die Schnitthöhe auf 5 bis 6 cm anheben, damit der Boden beschattet bleibt; das Schnittgut als Mulch liegen lassen; und jetzt nicht düngen, denn Dünger ohne Wasser verbrennt die Halme zusätzlich.

Die Region im Landkreis Passau zählt klimatisch zu den trockeneren, kontinental geprägten Lagen, Sommertrockenheit trifft den Rasen hier besonders früh. Sobald die Verfügung aufgehoben ist, bringen Sie den Rasen mit einer durchdringenden Wässerung von 15 bis 20 mm zurück und säen kahle Stellen nach.

Regionaler Pflegekalender: München → · Rasen richtig wässern · Kahle Stellen nachsäen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Bayern und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern (NID)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Passau mit der Gießkanne gießen?

Unbekannt. Die vorliegende Verfügung für Landkreis Passau trifft dazu keine eindeutige Aussage. Fragen Sie im Zweifel bei Landratsamt nach.

Darf ich im Landkreis Passau den Pool befüllen?

Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.

Darf ich im Landkreis Passau aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.

Gilt das Verbot im Landkreis Passau auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Bis wann gilt das Verbot im Landkreis Passau?

Die Verfügung gilt bis zum 15. September 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Passau?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Passau erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Bayern

Landkreis192.043 EinwohnerAGS 09275Zuständig: Landratsamt

Stand: 13. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landratsamt Passau (Allgemeinverfügung vom 13.08.2026, Amtsblatt des Landkreises Passau).