Bewässerungsverbot im Landkreis Alzey-Worms

Kein Verbot aktuell

StatusKein Verbot
RisikoErhöht
Letzte Prüfung15. August 2026
HistorieKeine

Aktuell gilt im Landkreis Alzey-Worms kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Während im Landkreis Mainz-Bingen und in Mainz bereits Verbote gelten, bleibt Landkreis Alzey-Worms bisher ohne Einschränkungen. Verbote werden in Rheinland-Pfalz kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihres Landratsamts.

Für Landkreis Alzey-Worms liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Rheinland-Pfalz gilt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 129.244 Einwohnern steht Landkreis Alzey-Worms damit auf Platz 12 von 36 in Rheinland-Pfalz. Direkt benachbart sind Landkreis Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Landkreis Germersheim und Landkreis Kaiserslautern.

Was gilt aktuell im Landkreis Alzey-Worms

Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Alzey-Worms keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.

Nach Paragraf 22 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz kann die Wasserbehörde den Gemeingebrauch beschränken oder verbieten, um bei Niedrigwasser eine wesentliche Verringerung des Abflusses zu verhindern.

Die Lage in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz ist 2026 von Trockenheit betroffen. Anfang März 2026 zeigte der Dürremonitor im Norden des Landes Trockenheit im Oberboden bis 25 Zentimeter Tiefe, im Gesamtboden bis 1,8 Meter herrschte bis auf den Pfälzer Wald verbreitet Dürre. Die Grundwasserstände sind niedrig, nachdem es seit Herbst 2025 wenig geregnet hat. Mit sinkendem Grundwasser steigt die Wahrscheinlichkeit für Niedrigwasser. Der Gewässerkundliche Dienst am Landesamt für Umwelt betreibt rund 147 Pegel zur Überwachung.

Quelle: Rhein-Zeitung / UFZ-Dürremonitor

Weitere Regeln im Überblick

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →

Mit 129.244 Einwohnern steht Landkreis Alzey-Worms damit auf Platz 12 von 36 in Rheinland-Pfalz. Direkt benachbart sind Landkreis Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Landkreis Germersheim und Landkreis Kaiserslautern. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen im Landkreis Alzey-Worms uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.

Das gemäßigte Klima im Landkreis Alzey-Worms bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.

Wer den Rasen jetzt kräftigt, hat im Ernstfall die besseren Karten. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.

Regionaler Pflegekalender: Mainz → · Rasen richtig wässern · Rasen richtig düngen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Rheinland-Pfalz und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Wasserportal Rheinland-Pfalz, Wasserstand und Abfluss

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Alzey-Worms mit der Gießkanne gießen?

Ja. Für Landkreis Alzey-Worms ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.

Gilt das Verbot im Landkreis Alzey-Worms auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Bis wann gilt das Verbot im Landkreis Alzey-Worms?

Es gilt derzeit kein Verbot. Verbote werden kurzfristig erlassen und meist auf wenige Wochen bis Monate befristet.

Wer erlässt das Verbot im Landkreis Alzey-Worms?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Rheinland-Pfalz legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Landkreis Alzey-Worms?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Alzey-Worms?

Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde das Landratsamt ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Rheinland-Pfalz reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Alzey-Worms erlaubt?

Ja. Solange im Landkreis Alzey-Worms kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.

Nachbarkreise in Rheinland-Pfalz

Landkreis129.244 EinwohnerAGS 07331Zuständig: Landratsamt

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.