Bewässerungsverbot im Rhein-Hunsrück-Kreis
Aktuell gilt im Rhein-Hunsrück-Kreis kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Während im Rhein-Lahn-Kreis und in Mainz bereits Verbote gelten, bleibt Rhein-Hunsrück-Kreis bisher ohne Einschränkungen. Verbote werden in Rheinland-Pfalz kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihres Landratsamts.
Für Rhein-Hunsrück-Kreis liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Rheinland-Pfalz gilt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 102.937 Einwohnern steht Rhein-Hunsrück-Kreis damit auf Platz 21 von 36 in Rheinland-Pfalz. Direkt benachbart sind Rhein-Lahn-Kreis, Landkreis Neuwied, Landkreis Mayen-Koblenz und Westerwaldkreis.
Was gilt aktuell im Rhein-Hunsrück-Kreis
Nach unserer Recherche liegt für Rhein-Hunsrück-Kreis keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.
Nach Paragraf 22 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz kann die Wasserbehörde den Gemeingebrauch beschränken oder verbieten, um bei Niedrigwasser eine wesentliche Verringerung des Abflusses zu verhindern.
Die Lage in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz ist 2026 von Trockenheit betroffen. Anfang März 2026 zeigte der Dürremonitor im Norden des Landes Trockenheit im Oberboden bis 25 Zentimeter Tiefe, im Gesamtboden bis 1,8 Meter herrschte bis auf den Pfälzer Wald verbreitet Dürre. Die Grundwasserstände sind niedrig, nachdem es seit Herbst 2025 wenig geregnet hat. Mit sinkendem Grundwasser steigt die Wahrscheinlichkeit für Niedrigwasser. Der Gewässerkundliche Dienst am Landesamt für Umwelt betreibt rund 147 Pegel zur Überwachung.
Weitere Regeln im Überblick
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →
Mit 102.937 Einwohnern steht Rhein-Hunsrück-Kreis damit auf Platz 21 von 36 in Rheinland-Pfalz. Direkt benachbart sind Rhein-Lahn-Kreis, Landkreis Neuwied, Landkreis Mayen-Koblenz und Westerwaldkreis. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen im Rhein-Hunsrück-Kreis uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.
Das gemäßigte Klima im Rhein-Hunsrück-Kreis bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.
Wer den Rasen jetzt kräftigt, hat im Ernstfall die besseren Karten. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.
Regionaler Pflegekalender: Mainz → · Rasen richtig wässern → · Rasen richtig düngen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Rheinland-Pfalz und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Wasserportal Rheinland-Pfalz, Wasserstand und Abfluss →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Rhein-Hunsrück-Kreis mit der Gießkanne gießen?
Ja. Für Rhein-Hunsrück-Kreis ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.
Darf ich im Rhein-Hunsrück-Kreis den Pool befüllen?
Ja, aus dem Trinkwassernetz ist das Befüllen erlaubt, sofern Ihr Versorger keine Einschränkung erlassen hat. Bei angespannter Lage bitten viele Versorger freiwillig um Verzicht.
Darf ich im Rhein-Hunsrück-Kreis aus dem eigenen Brunnen gießen?
Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.
Gilt das Verbot im Rhein-Hunsrück-Kreis auch für Regenwasser?
Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.
Bis wann gilt das Verbot im Rhein-Hunsrück-Kreis?
Es gilt derzeit kein Verbot. Verbote werden kurzfristig erlassen und meist auf wenige Wochen bis Monate befristet.
Was kostet ein Verstoß im Rhein-Hunsrück-Kreis?
Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde das Landratsamt ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Rheinland-Pfalz reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung im Rhein-Hunsrück-Kreis erlaubt?
Ja. Solange im Rhein-Hunsrück-Kreis kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.
Nachbarkreise in Rheinland-Pfalz
Landkreis102.937 EinwohnerAGS 07140Zuständig: Landratsamt
Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.