Bewässerungsverbot im Landkreis Trier-Saarburg
Aktuell gilt im Landkreis Trier-Saarburg kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Während in Mainz und im Rhein-Lahn-Kreis bereits Verbote gelten, bleibt Landkreis Trier-Saarburg bisher ohne Einschränkungen. Verbote werden in Rheinland-Pfalz kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihres Landratsamts.
Für Landkreis Trier-Saarburg liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Rheinland-Pfalz gilt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 148.945 Einwohnern steht Landkreis Trier-Saarburg damit auf Platz 9 von 36 in Rheinland-Pfalz. Direkt benachbart sind Landkreis Vulkaneifel, Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Landkreis Bernkastel-Wittlich und Trier.
Was gilt aktuell im Landkreis Trier-Saarburg
Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Trier-Saarburg keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.
Nach Paragraf 22 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz kann die Wasserbehörde den Gemeingebrauch beschränken oder verbieten, um bei Niedrigwasser eine wesentliche Verringerung des Abflusses zu verhindern.
Die Lage in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz ist 2026 von Trockenheit betroffen. Anfang März 2026 zeigte der Dürremonitor im Norden des Landes Trockenheit im Oberboden bis 25 Zentimeter Tiefe, im Gesamtboden bis 1,8 Meter herrschte bis auf den Pfälzer Wald verbreitet Dürre. Die Grundwasserstände sind niedrig, nachdem es seit Herbst 2025 wenig geregnet hat. Mit sinkendem Grundwasser steigt die Wahrscheinlichkeit für Niedrigwasser. Der Gewässerkundliche Dienst am Landesamt für Umwelt betreibt rund 147 Pegel zur Überwachung.
Weitere Regeln im Überblick
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →
Mit 148.945 Einwohnern steht Landkreis Trier-Saarburg damit auf Platz 9 von 36 in Rheinland-Pfalz. Direkt benachbart sind Landkreis Vulkaneifel, Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Landkreis Bernkastel-Wittlich und Trier. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen im Landkreis Trier-Saarburg uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.
Das gemäßigte Klima im Landkreis Trier-Saarburg bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.
Wer den Rasen jetzt kräftigt, hat im Ernstfall die besseren Karten. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.
Regionaler Pflegekalender: Mainz → · Rasen richtig wässern → · Rasen richtig düngen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Rheinland-Pfalz und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Wasserportal Rheinland-Pfalz, Wasserstand und Abfluss →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Landkreis Trier-Saarburg mit der Gießkanne gießen?
Ja. Für Landkreis Trier-Saarburg ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.
Wer erlässt das Verbot im Landkreis Trier-Saarburg?
Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Rheinland-Pfalz legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.
Gilt das Verbot auch für Landwirte im Landkreis Trier-Saarburg?
In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.
Wo sehe ich die Pegelstände im Landkreis Trier-Saarburg?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Wasserportal Rheinland-Pfalz, Wasserstand und Abfluss. Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Darf ich im Landkreis Trier-Saarburg den Pool befüllen?
Ja, aus dem Trinkwassernetz ist das Befüllen erlaubt, sofern Ihr Versorger keine Einschränkung erlassen hat. Bei angespannter Lage bitten viele Versorger freiwillig um Verzicht.
Was kostet ein Verstoß im Landkreis Trier-Saarburg?
Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde das Landratsamt ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Rheinland-Pfalz reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Trier-Saarburg erlaubt?
Ja. Solange im Landkreis Trier-Saarburg kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.
Nachbarkreise in Rheinland-Pfalz
Landkreis148.945 EinwohnerAGS 07235Zuständig: Landratsamt
Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.