Bewässerungsverbot in München
Aktuell gilt in München kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Während im Landkreis Passau und in Würzburg bereits Verbote gelten, bleibt München bisher ohne Einschränkungen. Verbote werden in Bayern kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihrer Stadtverwaltung.
Für München liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Bayern gilt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 1.471.508 Einwohnern steht München damit auf Platz 1 von 96 in Bayern. Direkt benachbart sind Ingolstadt, Rosenheim, Landkreis Altötting und Landkreis Berchtesgadener Land.
Was gilt aktuell in München
Nach unserer Recherche liegt für München keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.
Rechtsgrundlage ist Artikel 18 des Bayerischen Wassergesetzes: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt ausdrücklich zum Gemeingebrauch. Die Kreisverwaltungsbehörde kann den Gemeingebrauch nach Artikel 18 Absatz 3 durch Rechtsverordnung, Allgemeinverfügung oder Anordnung im Einzelfall regeln, beschränken oder verbieten.
Die Lage in Bayern
Süddeutschland, vor allem Bayern, war im Frühjahr 2026 die relativ trockenste Region Deutschlands. Rund 80 Prozent der oberflächennahen Grundwassermessstellen und Quellen zeigen niedrige bis sehr niedrige Werte. Seit dem Lagebericht des Niedrigwasser-Informationsdienstes vom 19. Juni 2026 riefen mehrere Wasserversorger vorsorglich zum Wassersparen auf. Zum 1. Januar 2026 trat das novellierte Bayerische Wassergesetz mit dem Wassercent in Kraft. Ab 1. Juli 2026 werden 10 Cent je Kubikmeter Grundwasser erhoben, mit einem Freibetrag von 2.500 Kubikmetern im Jahr 2026.
Weitere Regeln im Überblick
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde) erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →
Mit 1.471.508 Einwohnern steht München damit auf Platz 1 von 96 in Bayern. Direkt benachbart sind Ingolstadt, Rosenheim, Landkreis Altötting und Landkreis Berchtesgadener Land. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen in München uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.
München bekommt mit 970 mm Jahresniederschlag viel Regen; der Rasen übersteht kurze Sperren daher meist ohne bleibenden Schaden, sobald wieder Niederschlag fällt. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.
Bei rund 73 Frosttagen bleibt genug Vegetationszeit, um Trockenschäden im Spätsommer nachzusäen. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.
Pflegekalender für München → · Rasen richtig wässern → · Rasen richtig düngen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Bayern und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern (NID) →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.
Was Anwohner fragen
Darf ich in München mit der Gießkanne gießen?
Ja. Für München ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.
Wo sehe ich die Pegelstände in München?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern (NID). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.
Darf ich in München den Pool befüllen?
Ja, aus dem Trinkwassernetz ist das Befüllen erlaubt, sofern Ihr Versorger keine Einschränkung erlassen hat. Bei angespannter Lage bitten viele Versorger freiwillig um Verzicht.
Darf ich in München aus dem eigenen Brunnen gießen?
Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde).
Gilt das Verbot in München auch für Regenwasser?
Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.
Was kostet ein Verstoß in München?
Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde) ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Bayern reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung in München erlaubt?
Ja. Solange in München kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.
Nachbarkreise in Bayern
Kreisfreie Stadt1.471.508 EinwohnerAGS 09162Zuständig: Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde)
Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.