Bewässerungsverbot in Regensburg

Kein Verbot aktuell

StatusKein Verbot
RisikoErhöht
Letzte Prüfung15. August 2026
HistorieKeine

Aktuell gilt in Regensburg kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Während im Landkreis Passau und in Würzburg bereits Verbote gelten, bleibt Regensburg bisher ohne Einschränkungen. Verbote werden in Bayern kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihrer Stadtverwaltung.

Für Regensburg liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Bayern gilt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 152.610 Einwohnern steht Regensburg damit auf Platz 20 von 96 in Bayern. Direkt benachbart sind Amberg, Weiden i.d.OPf., Landkreis Amberg-Sulzbach und Landkreis Cham.

Was gilt aktuell in Regensburg

Nach unserer Recherche liegt für Regensburg keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.

Rechtsgrundlage ist Artikel 18 des Bayerischen Wassergesetzes: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt ausdrücklich zum Gemeingebrauch. Die Kreisverwaltungsbehörde kann den Gemeingebrauch nach Artikel 18 Absatz 3 durch Rechtsverordnung, Allgemeinverfügung oder Anordnung im Einzelfall regeln, beschränken oder verbieten.

Die Lage in Bayern

Süddeutschland, vor allem Bayern, war im Frühjahr 2026 die relativ trockenste Region Deutschlands. Rund 80 Prozent der oberflächennahen Grundwassermessstellen und Quellen zeigen niedrige bis sehr niedrige Werte. Seit dem Lagebericht des Niedrigwasser-Informationsdienstes vom 19. Juni 2026 riefen mehrere Wasserversorger vorsorglich zum Wassersparen auf. Zum 1. Januar 2026 trat das novellierte Bayerische Wassergesetz mit dem Wassercent in Kraft. Ab 1. Juli 2026 werden 10 Cent je Kubikmeter Grundwasser erhoben, mit einem Freibetrag von 2.500 Kubikmetern im Jahr 2026.

Quelle: Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern (LfU)

Weitere Regeln im Überblick

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde) erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →

Mit 152.610 Einwohnern steht Regensburg damit auf Platz 20 von 96 in Bayern. Direkt benachbart sind Amberg, Weiden i.d.OPf., Landkreis Amberg-Sulzbach und Landkreis Cham. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen in Regensburg uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.

Regensburg ist mit 660 mm Jahresniederschlag ein eher trockener Standort, der Rasen verbrennt hier schneller als im Bundesschnitt und braucht die gespeicherte Bodenfeuchte dringend. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.

Mit rund 91 Frosttagen im Jahr startet die Wachstumssaison hier später, planen Sie Nachsaat und Regeneration entsprechend erst ins späte Frühjahr. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.

Pflegekalender für Regensburg → · Rasen richtig wässern · Rasen richtig düngen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Bayern und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern (NID)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.

Was Anwohner fragen

Darf ich in Regensburg mit der Gießkanne gießen?

Ja. Für Regensburg ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.

Bis wann gilt das Verbot in Regensburg?

Es gilt derzeit kein Verbot. Verbote werden kurzfristig erlassen und meist auf wenige Wochen bis Monate befristet.

Wer erlässt das Verbot in Regensburg?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde). Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Bayern legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Gilt das Verbot auch für Landwirte in Regensburg?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Wo sehe ich die Pegelstände in Regensburg?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern (NID). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.

Was kostet ein Verstoß in Regensburg?

Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde) ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Bayern reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung in Regensburg erlaubt?

Ja. Solange in Regensburg kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.

Nachbarkreise in Bayern

Kreisfreie Stadt152.610 EinwohnerAGS 09362Zuständig: Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde)

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.